Über: Brutto Netto Rechner Schweiz 2026
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was von Ihrem Bruttolohn nach den Lohnabzügen übrig bleibt: AHV/IV/EO (5,3 %), Arbeitslosenversicherung ALV (1,1 % bis CHF 148’200), Nichtberufsunfallversicherung NBU und der Pensionskassenbeitrag nach BVG. Das ist der Betrag, der Ende Monat auf Ihrem Konto landet – denn anders als in Deutschland oder Österreich werden die Einkommenssteuern bei Schweizerinnen und Schweizern sowie bei Personen mit Niederlassungsbewilligung C nicht vom Lohn abgezogen, sondern später mit der Steuerrechnung bezahlt. (Für ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung zieht der Arbeitgeber stattdessen Quellensteuer ab.)
Darum zeigt der Rechner zusätzlich die Steuern pro Jahr: die direkte Bundessteuer exakt nach dem ESTV-Tarif 2026 und eine Schätzung der Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer am Kantonshauptort. Beispiel: CHF 6’500 brutto × 13, 35 Jahre, ledig, NBU 1 %, BVG-Minimum – das ergibt CHF 5’777.17 netto pro Monat und CHF 75’345 im Jahr. In der Stadt Zürich kommen rund CHF 8’600 Steuern pro Jahr dazu.
So funktioniert’s
- Geben Sie Ihren Bruttolohn ein – als Monatslohn oder Jahreslohn – und wählen Sie, ob Sie 12 oder 13 Monatslöhne erhalten.
- Tragen Sie Ihr Alter ein: Es bestimmt die BVG-Altersgutschrift (7, 10, 15 oder 18 % des koordinierten Lohns). Ab 65 gilt der AHV-Freibetrag für Rentner.
- Wählen Sie Zivilstand, Kinder, Konfession und Wohnkanton für die Steuerberechnung.
- Passen Sie unter Sozialversicherungen den NBU-Satz und allenfalls das Krankentaggeld an. Kennen Sie Ihren Pensionskassenabzug aus der Lohnabrechnung, wählen Sie „eigener Beitrag“ und tragen Sie ihn ein – das ist genauer als das BVG-Minimum.
- Lesen Sie Nettolohn, Abzüge pro Monat und Jahr sowie die geschätzte Steuerbelastung ab.
Lohnabzüge Schweiz 2026 im Überblick
| Abzug | Arbeitnehmer | Basis / Grenze |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3 % (total 10,6 %) | ganzer Lohn, ohne Obergrenze |
| ALV | 1,1 % (total 2,2 %) | bis CHF 148’200 pro Jahr (12’350 pro Monat) |
| NBU | je nach Versicherer, oft 0,7–1,5 % | bis CHF 148’200; nur ab 8 Std. pro Woche |
| Krankentaggeld (KTG) | freiwillig, je nach Vertrag 0–1 % | meist bis CHF 148’200 |
| BVG (Pensionskasse) | mind. halbe Altersgutschrift: 3,5 % (25–34), 5 % (35–44), 7,5 % (45–54), 9 % (55–65) | koordinierter Lohn: Jahreslohn bis 90’720 minus Koordinationsabzug 26’460 (mind. 3’780); Eintrittsschwelle 22’680 |
Die AHV-/BVG-Grenzbeträge wurden für 2026 nicht verändert (13. AHV-Rente ohne Anpassung der Beträge). Ab dem Referenzalter zahlen Erwerbstätige AHV/IV/EO nur auf dem Lohn über CHF 1’400 pro Monat (CHF 16’800 pro Jahr) und keine ALV mehr.
Brutto-Netto-Beispiele 2026
13 Monatslöhne, 35 Jahre, ledig, NBU 1 %, BVG-Minimum.
| Brutto pro Monat | Abzüge | Netto pro Monat | Netto pro Jahr |
|---|---|---|---|
| CHF 4’000 | 402.42 | 3’597.58 | 46’875 |
| CHF 5’000 | 530.58 | 4’469.42 | 58’263 |
| CHF 6’500 | 722.83 | 5’777.17 | 75’345 |
| CHF 8’000 | 859.75 | 7’140.25 | 93’091 |
| CHF 10’000 | 1’007.75 | 8’992.25 | 117’167 |
| CHF 12’000 | 1’155.75 | 10’844.25 | 141’407 |
Geschätzte Steuern pro Jahr bei CHF 84’500 Jahreslohn (ledig, ohne Kirche; Bund + Kanton + Gemeinde): Zug ≈ 3’700, Zürich ≈ 8’600, Luzern ≈ 8’800, Tessin (Bellinzona) ≈ 10’400, Basel ≈ 11’000, St. Gallen ≈ 11’300, Genf ≈ 11’400, Bern ≈ 12’500, Lausanne ≈ 12’700.
Quellen und Stand
- Informationsstelle AHV/IV: Merkblatt 2.01 „Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO“, Stand 1. Januar 2026, und Merkblatt 2.08 zur ALV – ahv-iv.ch
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV: „Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026“ (6.11.2025) – BVG-Grenzbeträge – bsv.admin.ch; Art. 16 BVG (Altersgutschriften)
- Eidg. Steuerverwaltung ESTV: Rundschreiben 2-215-D-2025 vom 11.9.2025 – Tarif und Abzüge der direkten Bundessteuer für das Steuerjahr 2026 – estv.admin.ch
- ESTV-Steuerrechner, Steuerjahr 2026, Kantonshauptorte (abgefragt am 2.10.2026) – swisstaxcalculator.estv.admin.ch
- Suva: Prämien 2026 (NBU-Sätze sind betriebsspezifisch) – suva.ch
Stand: Oktober 2026, Werte für 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – der Rechner liefert eine Schätzung und ersetzt weder Lohnabrechnung noch Steuerberatung.
Häufige Fragen
Wie viel wird in der Schweiz vom Bruttolohn abgezogen?
Ohne Steuern meist 11–15 %: 5,3 % AHV/IV/EO, 1,1 % ALV, rund 1 % NBU und der Pensionskassenbeitrag, der mit dem Alter steigt. Bei CHF 6’500 brutto mit 35 Jahren sind es mit BVG-Minimum rund CHF 723 pro Monat (11,1 %). Viele Pensionskassen ziehen mehr als das Minimum ab – der Betrag steht auf Ihrer Lohnabrechnung.
Werden die Steuern direkt vom Lohn abgezogen?
Für Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen mit Niederlassungsbewilligung C nicht: Sie erhalten eine Steuerrechnung (provisorisch in Raten, definitiv nach der Steuererklärung) und sollten monatlich Geld zurücklegen. Ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung zahlen Quellensteuer, die der Arbeitgeber direkt abzieht – deren Tarife sind kantonal und in diesem Rechner nicht enthalten.
Wie genau ist die Steuerberechnung?
Die direkte Bundessteuer wird exakt nach dem ESTV-Tarif 2026 berechnet und stimmt mit dem ESTV-Steuerrechner überein. Die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuer ist eine Schätzung: Sie stammt aus dem ESTV-Steuerrechner 2026 für den Kantonshauptort mit Standardabzügen und wird zwischen den Stützpunkten interpoliert. In anderen Gemeinden gilt ein anderer Steuerfuss; Abzüge wie Säule 3a, Fahrkosten, Kinderbetreuung oder Schuldzinsen senken die Steuer zusätzlich.
Was ist der koordinierte Lohn beim BVG?
Der Teil des Jahreslohns, auf dem die obligatorische Pensionskasse rechnet: 2026 der Jahreslohn bis CHF 90’720 minus den Koordinationsabzug von CHF 26’460, mindestens CHF 3’780. Wer weniger als CHF 22’680 im Jahr verdient, ist nicht BVG-pflichtig. Die Altersgutschrift beträgt 7 % (25–34 Jahre), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–65); mindestens die Hälfte zahlt der Arbeitgeber.
Wie wird der 13. Monatslohn abgerechnet?
Auf den 13. Monatslohn fallen dieselben Prozentabzüge an (AHV/IV/EO, ALV, NBU), der Pensionskassenbeitrag wird aber normalerweise in 12 Monatsraten abgezogen. Der 13. Lohn netto ist deshalb etwas höher als ein normaler Monatslohn. Bei sehr hohen Löhnen wird ALV/NBU im Auszahlungsmonat nur noch bis zum Jahreshöchstbetrag von CHF 148’200 erhoben.